Über mich


Wie kommt man dazu, Pflege-Sachverständige zu werden?

Das ist die Frage, die mir häufig begegnet. Die Karriere beginnt in meinem Fall mit einer Ausbildung zur Krankenschwester im Universitätsklinikum Hamburg. Es schloss sich eine Weiterbildung zur Lehrerin für Pflegeberufe an. Danach absolvierte ich eine Weiterbildung zur Qualitätsmanagerin im Gesundheitswesen. Hat man sein Wissen breit aufgestellt, verpflichtet man sich zu ständiger Weiterbildung, absolviert jährliche Pflichtfortbildungen und ist frei von jeglichen Strafen und Schulden, kann man sich bei Sozialgerichten als Unabhängige Pflegesachverständige bewerben. Gerichte berufen die Pflege-Sachverständige, die sich damit verpflichtet, nach ihrem Gewissen und Wissen unabhängige Gutachten und Auskünfte zu geben.

Um für juristische Institutionen arbeiten zu können, bedarf es einer dortigen Vorstellung mit der zielgenauen Darstellung der Erfahrungen, des Wissens und der Kompetenzen. Mit der Zusammenarbeit beginnt ein Austausch hochsensibler Daten und die Ergbnisse der Ermittlungen können ganze Lebensläufe verändern. 

Das sollte man über das Pflege-Sachverständigenwesen wissen

Eine Pflegesachverständige ist eine Pflegefachperson mit besonderen Fachkenntnissen auf dem Gebiet der Pflege und Medizin. Es darf sich nur Pflegesachverständige nennen, wer eine pflegefachliche Ausbildung und besondere Kenntnisse durch breitgefächerte Weiterbildungen in verschiedenen Fachbereichen nachweisen kann. Sie darf keine Vorstrafen, keine Schulden und keinen schlechten Leumund haben. Sie ist stets unabhängig und fachlich auf dem neuesten Stand des Wissens. Es wird eine gesetzlich festgelegte jährliche Anerkennung gemäß des Sozialgesetzbuches erbracht.