Über mich

Manchmal gerät das Leben aus dem Ruder... wenn ein nahestehender Mensch plötzlich Pflege und Hilfe benötigt...

Dann sind Sie bei einer Pflege-Sachverständigen gut aufgehoben, denn sie kann beraten!

Wie kommt man dazu, Pflege-Sachverständige zu werden?
Das ist die Frage, die mir häufig begegnet. Die Karriere beginnt in meinem Fall mit einer Ausbildung zur Krankenschwester im Universitätsklinikum Hamburg. Es schloss sich eine Weiterbildung zur Lehrerin für Pflegeberufe an. Danach absolvierte ich eine Weiterbildung zur Qualitätsmanagerin im Gesundheitswesen. Hat man sein Wissen breit aufgestellt, verpflichtet man sich zu ständiger Weiterbildung, absolviert jährliche Pflichtfortbildungen und ist frei von jeglichen Strafen und Schulden, kann man sich bei Sozialgerichten als Unabhängige Pflegesachverständige bewerben. Gerichte berufen die Pflege-Sachverständige, die sich damit verpflichtet, nach ihrem Gewissen und Wissen unabhängige Gutachten und Auskünfte zu geben.

Pflege-Sachverständige 

Anke-Petra Kasimir

Beratung zum Erstantrag, Umsetzung Ihrer Rechte
Beratung zum Widerspruch, Begleitung durch das Verfahren
Sie wissen nicht, wie Sie sich Ihrer Pflegekasse gegenüber verhalten sollen? 
Rufen Sie mich unverbindlich an, wir besprechen Ihre Fragen. 

Das sollte man über das Pflege-Sachverständigenwesen wissen

Eine Pflegesachverständige ist eine Pflegefachperson mit besonderen Fachkenntnissen auf dem Gebiet der Pflege und Medizin. Es darf sich nur Pflegesachverständige nennen, wer eine pflegefachliche Ausbildung und besondere Kenntnisse durch breitgefächerte Weiterbildungen in verschiedenen Fachbereichen nachweisen kann. Sie darf keine Vorstrafen, keine Schulden und keinen schlechten Leumund haben. Sie ist stets unabhängig und fachlich auf dem neuesten Stand des Wissens. Es wird eine gesetzlich festgelegte jährliche Anerkennung gemäß des Sozialgesetzbuches erbracht. 
 
Als anerkannte Pflegesachverständige bin ich den Sozialgerichten in Deutschland persönlich gemeldet und werde beauftragt, unabhängige ärztliche und pflegerische Gutachten zu erstatten. Diese Aufträge können nur unter bestimmten Gründen abgelehnt werden. Der beauftragende Richter eines Sozialgerichts kann die Auftragsrückgabe des Sachverständigen ablehnen und ihn zwecks seines Sachverständigenstandes in die Verantwortung nehmen, das Gutachten zu erstatten. Eine Sachverständige soll postalisch immer erreichbar sein und zu jeder Zeit sicherstellen, dass gerichtliche Unterlagen zugestellt werden können. Auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, einen Sachverständigen für die Klärung eines Streits oder eines Gutachtens heranzuziehen. Damit beauftragt dann dieser Kunde den Pflegesachverständigen, die Pflege- und Begutachtungssituation zu klären und durch Sachverstand ein korrektes Begutachtungsergebnis zu bewirken. 
 
Bei gerichtlichen Aufträgen wird ein Sachverständiger nach dem Justizvergütungsgesetz entlohnt. Dies ist recht kompliziert und eignet sich nicht sehr für die Bezahlung im Privatbereich. Hier wird eher eine Berechnung des Honorars vorgenommen, die sich an die Pflegegrade anlehnt.  Ich möchte auch Menschen mit wenig finanziellem Spielraum die Möglichkeit geben, den angemessenen Pflegegrad zu erreichen. Daher wird das Honorar stets so berechnet, dass im Erfolgsfall eine Zahlung von Pflegegeld die Bezahlung meines Honorars ermöglicht.