Unsere Aufgabe ist die Sicherung der durch den Patienten erwartbaren und geschuldeten Pflegequalität.
Dabei bezieht sich der Begriff der Qualität auf die vorzuhaltende Strukturqualität einer Einrichtung, egal welcher Art, auf die Durchführungsqualität der Pflege und die Ergebnisqualität in jeder Form.
Unsere Tätigkeit kann nur von Pflegefachpersonen durchgeführt werden, die über spezielle Expertise verfügen. Wir können unsere Aufgabe nur erfüllen, weil wir hervorragend ausgebildet, kontinuierlich weitergebildet (pflegefachlich, juristische, forensisch) und erfahren über die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sind.
Wir üben unsere Arbeit in der aktuellen laufenden Pflegeumgebung, jedoch auch in der Nachschau aus, wenn die vermeintlich geschädigte Person nicht mehr untersucht werden kann.
In Zusammenarbeit mit den beauftragten Ärzten, Ärztinnen, Juristen, Juristinnen, Richterschaften, Staatsanwaltschaften, Oberstaatsanwälten und -anwältinnen, Rechtmedizinern und anderen Personen arbeiten wir in einem Netzwerk zusammen, welches der Gesellschaft dient.
Instrumente der Ermittlung
Bei der Ermittlung in Bezug auf Sturzereignisse, Dekubitalgeschwüre, vermutete Fehler in Bezug auf die Ernährung oder die Flüssigkeitszufuhr, Medikamentengabe, Nachsorge bei Operationen u. a. ist die Beweislage wissenschaftlich zu untermauern. Grobe Einschätzungen, Vermutungen oder gar Voreingenommenheit sind zu jeder Zeit auszuschließen.
Wissen über Inhalt und Nutzung folgender Instrumente zur Beweissicherung oder -ausschluss zeigen lediglich einen Auszug:
DNQP, Expertenstandard zur Erhaltung und Förderung der Hautintegrität in der Pflege, DNQP Osnabrück, 2023
DNQP, Expertenstandard zum Umgang mit chronischen Wunden, DNQP Osnabrück, 2015
DNQP, Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege, DNQP Osnabrück, 2020
DNQP, Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege, DNQP Osnabrück, 2019
DNQP, Expertenstandard zur Sturzprophylaxe, DNQP Osnabrück, 2006, 2013, 2021
DNQP, Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege, DNQP Osnabrück, 2017
DNQP, Expertenstandard zur Förderung der Mundgesundheit in der Pflege, DNQP Osnabrück, 2023
DNQP, Expertenstandard zur Kontinenzförderung in der Pflege, DNQP Osnabrück, 2024
Wipp, M., Richter, R., Indikatorengestütztes Qualitätsmanagement, Vincentz network, 2019
Hellmann, S., Rößlein, R., Praxisratgeber: Von der SIS zur Maßnahmenplanung, schlütersche, 2017
Beikirch, E., Nolting, H.-D., Dokumentieren mit dem Strukturmodell, Vinzentz, 2017
Huhn, S., Praxisheft Kontrakturenprophylaxe, DBfK, 2012
Huhn, S., Praxisheft Mobilität, DBfK, 2016
Ernst, F., Lübke, N. et al, Kompendium Begutachtungswissen Geriatrie, 4. Auflage Springer, 2020
Nanda International, Pflegediagnosen 2018-2020, 1. Auflage, Recom-Verlag, 2019
De Gruyter, Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 267. Auflage, De Gruyter-Verlag, Berlin, 2017
Büscher, Krebs, Qualität in der Pflege, utb. Verlag, 2022
Pflege heute, 8. überarbeitete Auflage, Elsevier Verlag, Urban & Fischer, München, 2023
Versorgungsmedizin-Verordnung in aktueller Ausgabe
Pflegeberufegesetz von 2020
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (kurz: PflAPrV) regelt wichtige Aspekte der Pflegeausbildung in Deutschland. Sie wurde auf Grundlage des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 erlassen und konkretisiert die Ausbildungsstruktur, die Inhalte der Ausbildung, die Prüfungen sowie die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Pflegebereich
Elftes Sozialgesetzbuch, § 14, 15
Arzneimittelverordnung in der Praxis, Band 50, Heft 1, März 2023
DNQP, Stellungnahme des DNQP-Lenkungsausschuss zur Nutzung von und Arbeit mit Expertenstandards, 2022
Begutachtungsrichtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch SGB, Fassung bis 31.12.2016
Begutachtungsrichtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch SGB, Fassung ab 01.01.2017
Begutachtungsrichtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch SGB, Fassung ab 22.03.2021
Fassung vom 15.04.2016, geändert zuletzt am 22.03.2021